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Das allgemeine Zivilrecht umfasst einen Großteil der regelungsbedürftigen zwischenmenschlichen Beziehungen, beispielsweise Ansprüche aus Darlehensvertrag, Schmerzensgeldansprüche aufgrund einer Körperverletzung oder Streit mit dem Nachbarn. Nicht umfasst sind davon erb- und familienrechtliche Streitigkeiten. Sollten Sie in einer auch ungewöhnlichen Streitigkeit das Gefühl haben anwaltliche Hilfe zu brauchen, zögern Sie nicht uns anzurufen.