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Gerne vertreten wir Sie in sämtlichen straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Verkehrsstrafrecht, beispielsweise wegen Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist anwaltliche Hilfe besonders von Nöten, da es zur Beurteilung der Erfolgsaussichten unerlässlich ist, die Ermittlungsakte anzufordern, um sich ein Bild davon machen zu können, von was für einem Sachverhalt die Ermittlungsbehörden ausgehen. Akteneinsicht erhält nur ein zugelassener Rechtsanwalt. Vor Kenntnis des Inhalts der Akte empfehlen wir unserem Mandanten zu schweigen.
Nach Eingang der Akte werten wir diese aus und besprechen mit unserem Mandanten vertrauensvoll die weitere Vorgehensweise.