Das allgemeine Zivilrecht umfasst einen Großteil der regelungsbedürftigen zwischenmenschlichen Beziehungen, beispielsweise Ansprüche aus Darlehensvertrag, Schmerzensgeldansprüche aufgrund einer Körperverletzung oder Streit mit dem Nachbarn. Nicht umfasst sind davon erb- und familienrechtliche Streitigkeiten. Sollten Sie in einer auch ungewöhnlichen Streitigkeit das Gefühl haben anwaltliche Hilfe zu brauchen, zögern Sie nicht uns anzurufen.