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Reiserecht


Um dem „overbooking“ der Fluggesellschaften vorzubeugen, hat die Europäische Union eine Verordnung erlassen, nach der Flugreisende bei Flugannullierungen und erheblichen Verspätungen ein pauschalierter Schadensersatzanspruch bis zu 600,00€ zusteht, wobei sich die Höhe nach der Flugentfernung richtet. Die Fluggesellschaften können sich bei besonderen Umständen entlasten.

Bei Pauschalreiseverträgen haben Reisende Minderungs- und eventuell Schadensersatzansprüche, wenn die Reise Mängel hatte.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der günstigsten Vorgehensweise und setzen die Ihnen zustehenden Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.